Der Bundestag debattiert am morgigen Freitag über das geänderte Wachstumschancengesetz. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht vor, die Klimaschutz-Investitionsprämie zu streichen.
Zudem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiteren Regelungen im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht.
Klimaschutz-Investitionsprämie: Förderung gestrichen
Die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie sollte Unternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützen. Der Vermittlungsausschuss hat diese Maßnahme jedoch gestrichen. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage.
Änderungen bei der Rentenbesteuerung
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht außerdem Änderungen bei der Besteuerung von Renten vor. Der sogenannte Rentenfreibetrag soll ab 2024 schrittweise angehoben werden. Zudem soll die Besteuerung von Riester-Renten vereinfacht werden.
Weitere Anpassungen im Steuerrecht
Im Einkommensteuerrecht gibt es weitere Anpassungen, unter anderem bei der Abgeltungsteuer und beim Kinderfreibetrag. Das Umsatzsteuerrecht wird ebenfalls geändert, unter anderem wird der ermäßigte Steuersatz auf 7 % angehoben.
Entscheidung im Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag wird am morgigen Freitag über die neue Fassung des Wachstumschancengesetzes abstimmen. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung bei Annahme des Bundestags in der nächsten Sitzung am 22. März 2024 auf der Tagesordnung stehen.
Diskussion und Kritik
Die Streichung der Klimaschutz-Investitionsprämie stößt auf Kritik von Umweltverbänden und Teilen der Opposition. Die geänderten Regelungen zur Rentenbesteuerung werden hingegen von den Rentenverbänden begrüßt.
Fazit
Das geänderte Wachstumschancengesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Wirtschaft stärken und die Besteuerung fairer gestalten sollen. Die Streichung der Klimaschutz-Investitionsprämie ist allerdings ein Rückschlag für den Klimaschutz.
Hinweis:
Dieser Blogbeitrag basiert auf Informationen aus dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ist noch nicht final, der Bundestag und der Bundesrat können noch Änderungen beschließen.